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Aktuelles

Corona 30

Umgang mit dem Coronavirus an unserer Schule Teil 30  28.05.2020 

Liebe Eltern der GGS Stallberg,

im Zuge von Corona gab es diverse Gesetzesänderungen und so wurde auch die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) geändert. Es wurde ein neuer § 8a eingefügt.

§ 8a    (13-11 Nr. 1.1 Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS))

Sonderregelungen im Schuljahr 2019/2020 zu Versetzungen, Zeugnissen, Wiederholungen

(1) Die Schülerinnen und Schüler werden auch dann in die Klassen 3, 4 und 5 versetzt, wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse nicht erreicht sind.

(2) Die Zeugnisse der Klassen 3 und 4 beschreiben unter Berücksichtigung der Entwicklung und der Leistungen im gesamten Schuljahr die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern. Entsprechend § 6 können die Zeugnisse in Klasse 2 und 3 Noten für die Fächer enthalten, in Klasse 4 müssen sie diese enthalten.

(3) Die Klassenkonferenz soll den Verbleib in der Schuleingangsphase oder der bisherigen Klasse empfehlen, wenn die Schülerin oder der Schüler dadurch besser gefördert werden kann. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer unterrichtet und berät die Eltern über diese Empfehlung.

(4) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern ein zusätzliches Jahr in der Schuleingangsphase verbleiben, die Klasse 3 oder 4 freiwillig wiederholen oder im Schuljahr 2020/2021 freiwillig von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase oder von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann.

(5) Eine freiwillige Wiederholung oder ein freiwilliger Rücktritt wird nicht auf die Höchstverweildauer in der Grundschule oder der Sekundarstufe I angerechnet. Dies ist zu dokumentieren.

Basierend auf dieser Grundlage, hat die Schulkonferenz die Notenaussetzung in den Stufen 2 und 3 beschlossen, d.h., dass nur die Kinder der Jahrgangsstufe 4 Noten auf den Zeugnissen erhalten werden.

Weiterhin gilt für dieses Schuljahr, dass alle Kinder versetzt werden und dass man auch 4 Jahre in der Schuleingangsphase bleiben kann.

Die Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule sind mit Ihnen im engen Kontakt und beraten Sie über die schulische Laufbahn Ihres Kindes. Bitte melden Sie sich unbedingt bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes, wenn Sie Fragen haben.

Abschlussfeier Stufe 4

8.30 Uhr     Entlassgottesdienst für alle Viertklässler, die daran teilnehmen möchten  (ohne Eltern)

Klasse 4a

9.00 - 9.30 Uhr            Abschlussfeier  in der Turnhalle oder auf dem Schulhof mit 1-2 Erwachsenen pro Kind

10.00 - 10.30 Uhr         Ausgabe der Zeugnisse 

Klasse 4b

9.00 - 9.30 Uhr           Ausgabe der Zeugnisse 

10.00 - 10.30 Uhr        Abschlussfeier  in der Turnhalle oder auf dem Schulhof mit 1-2 Erwachsenen pro Kind

Sie erhalten noch genauere Informationen in der nächsten Woche durch die Klassenlehrerinnen.

Nun wünsche ich Ihnen und Ihren Familien schöne Pfingstage und bleiben Sie gesund.

Herzliche Grüße, Jacqueline Nolte, Schulleiterin